Bevor es ans Schreiben geht, ist es sinnvoll, zu wissen, welche Arten von Biografien es gibt. So können Sie sich für die Form entscheiden, die am besten zu Ihnen und Ihrem Biografieprojekt passt.
Fragen Sie sich hierzu außerdem:
- warum Sie Ihre Biografie schreiben möchten,
- für wen,
- was hinein soll,
- und ob Sie selbst schreiben oder jemanden damit beauftragen möchten.
Was ist eine Biografie?
Unter einer Biografie versteht man im Allgemeinen die Lebensgeschichte eines Menschen. Sie umfasst die wichtigsten Lebensereignisse und die persönliche Entwicklung von der Geburt bis zur Gegenwart.
Eine Autobiografie wird in der ‚Ich-Form‘ verfasst. Man kann sie sowohl in der Gegenwart – auch bekannt als „historisches Präsens“ – schreiben als auch in der Vergangenheit. Die Gegenwartsform fesselt die Leser mehr und bindet sie stärker in das Erleben ein.
Eine weitere Biografieform sind die Lebenserinnerungen, sie beziehen sich auf einen bestimmten Lebensabschnitt des Autors bzw. der Autorin und werden ebenfalls in der Ich-Form geschrieben.
Memoiren beschäftigen sich mit einem ganz bestimmten Thema, einer ganz bestimmten Erinnerung und können auch Anekdoten beinhalten.
Am spannendsten ist der autobiografische Roman, in dem sich Realität und Fiktion, also wahre Begebenheiten und Dichtung, mischen
Warum möchten Sie Ihre Biografie schreiben und für wen?
Überlegen Sie nicht nur, welche Art von Biografie Sie anspricht, sondern auch, warum Sie Ihre Biografie schreiben oder schreiben lassen möchten. Hierfür kann es viele Gründe geben. Welcher ist Ihrer? Wollen Sie …
- … Ihr Leben Revue passieren lassen?
- … wertvolle Erinnerungen festhalten?
- … Zusammenhänge in der Lebensentwicklung erkennen?
- … Schicksalsschläge oder traumatische Erlebnisse aufarbeiten?
- … persönliche Erfahrungen zu historischen Ereignissen dokumentieren?
- … Kenntnisse und Sichtweisen teilen?
- … andere Menschen inspirieren und ihnen Mut machen?
- … ein Andenken für Ihre Familie erstellen?
- … einfach selbst ein Buch schreiben, als Hobby?
Eng damit verbunden ist die Frage, für wen Sie Ihre Biografie oder Autobiografie schreiben wollen.
- Möchten Sie Ihre Familienangehörigen beschenken?
- Oder beabsichtigen Sie, Ihre Biografie zu veröffentlichen und viele Leser*innen zu erreichen?
Was gehört in eine Biografie?
In einer Autobiografie berichten Sie chronologisch über die wichtigsten Ereignisse in Ihrem bisherigen Leben – von der Geburt über Schulzeit, Berufsleben, Beziehungen und Familienleben bis heute. Besonderes Gewicht liegt dabei immer auf sogenannten Schlüsselereignissen, die einschneidende Veränderungen – innerlich oder äußerlich – ausgelöst haben.
Wie ausführlich Sie dabei auf einzelne Lebensabschnitte und Erlebnisse eingehen und welchen Fokus Sie setzen, bleibt Ihnen überlassen. Sie bestimmen selbst, worüber Sie in Ihrer Biografie schreiben möchten. Schließlich ist es Ihr Leben.
Ich rate Ihnen auf jeden Fall dazu, nicht nur über äußere Ereignisse zu schreiben, sondern auch darüber, wie hart Sie gekämpft haben, um Ihr Ziel zu erreichen; worin dieses bestand; nach was Sie sich sehnten; auf welche Hürden und Widerstände sie gestoßen sind; wie es Ihnen gelang, Schwierigkeiten und Konflikte zu überwinden – und natürlich auch, was Sie glücklich gemacht hat.
Worauf muss ich achten, wenn ich über andere Personen schreibe? / Datenschutz
Wenn Sie Ihre Biografie schreiben, kommen Sie nicht umhin, darin auch von anderen Personen zu berichten. Denn egal, ob die Biografie für die Öffentlichkeit oder die Familie bestimmt ist, Verwandte kommen wahrscheinlich darin vor und haben Persönlichkeitsrechte.
Sie sollten unbedingt darauf achten, beim Verfassen Ihrer Biografie keine Rechte von Dritten zu verletzen. Gemeint ist damit insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dazu zählen unter anderem:
- der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre,
- das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort,
- der Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen,
- das Recht am eigenen Bild,
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
- das Recht der persönlichen Ehre.
Wenn Sie also in Ihrer Biografie von anderen Personen erzählen, lustige Anekdoten zum Besten geben oder zum Beispiel private Fotos und Briefe abdrucken möchten, benötigen Sie die Veröffentlichungsrechte und müssen die genannten oder abgebildeten Personen um eine schriftliche Erlaubnis bitten. Sie wollen schließlich später nicht verklagt werden, oder? Befassen Sie sich daher im Vorfeld einer Veröffentlichung Ihrer Autobiografie ausreichend mit den Rechtsgrundlagen und holen Sie im Zweifel bei einem Experten oder einer Expertin rechtlichen Rat ein.
Bei autobiografischen Romanen ist die Rechtslage weniger problematisch, da hier Fiktion und Realität in der Regel nicht trennscharf sind. Dennoch ist es ratsam, Namen zu ändern und zu große Ähnlichkeiten möglichst zu vermeiden. Sie kennen sicher den Satz, der in manchen Romanen steht: „Ähnlichkeiten mit bekannten Personen sind keine Absicht, sondern rein zufällig.“
Schreibe einen Kommentar